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Bewerbung

Finanz- und Versicherungsmathematik

Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium Finanz- und Versicherungsmathematik ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit der Mindestnote 3,0 und der Nachweis der besonderen Eignung. Die besondere Eignung ist gegeben, wenn im Bachelorstudium

  • jeweils mindestens 8 ECTS-Punkte in den mathematischen Bereichen Analysis I, Analysis II, Lineare Algebra I, Lineare Algebra II, Stochastik und Numerik sowie
  • 24 ECTS-Punkte in betriebs- oder volkswirtschaftlichen Fächern erzielt wurden

Auf Antrag kann auch die Eignung unter Erfüllung von Auflagen ausgesprochen werden, sofern maximal 20 ECTS-Punkte in den zuvor aufgeführten Fächern fehlen sollten. Einzelheiten sind in der "Ordnung für die Feststellung der Eignung für den Masterstudiengang Finanz- und Versicherungsmathematik“ geregelt, die in Kürze veröffentlicht wird.

  • Eine vorläufige, noch nicht rechtskräftige Version finden Sie hier.
  • Die Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt über das Bewerbungsportal der HHU.
  • Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich hier.

Der Masterstudiengang Finanz- und Versicherungsmathematik wurde zum Wintersemester 23/24 neu akkreditiert. Während der Akkreditierungsphase konnte dieser aufgrund einer Sondergenehmigung des zuständigen Ministeriums auch wie geplant zum WS 23/24 starten.

Verantwortlichkeit: